Barrierefreiheitserklärung
Die clixs D&P OG ist bemüht, ihre Website https://www.clixs.com und den Website-Baukasten „clixs“ im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.clixs.com und den Website-Baukasten „clixs“. Hinweise zur Barrierefreiheit von Kundenwebsites der clixs D&P OG werden ebenfalls angeführt.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
1.1. Website www.clixs.com
Die Website der clixs D&P OG https://www.clixs.com ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
1.2 Website-Baukasten „clixs“
Der Website-Baukasten „clixs“ stellt eine barrierefreie Benutzeroberfläche zur Verfügung und ist – mit den nachfolgend genannten Ausnahmen – größtenteils mit der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1 sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 vereinbar.
Ausnahmen:
- Die Reihenfolge von Seiten, Seitenblöcken, Bildern, usw. kann aktuell nur per Drag&Drop geändert werden. Nutzer:innen, die ausschließlich mit Tastatur arbeiten, können derzeit die Reihenfolge nicht ändern. Es wird an einer Lösung gearbeitet, die auch per Tastatur bedienbar ist.
- Bildgrößen können derzeit nur mithilfe eines Schiebereglers verändert werden. Nutzer:innen, die ausschließlich mit Tastatur arbeiten, können diesen Schieberegler nicht bedienen. Es wird an einer Lösung gearbeitet, die auch per Tastatur bedienbar ist.
- Die Administration der Kundenwebsite ist mobil möglich. Aufgrund der Komplexität der Konfigurationsmöglichkeiten wird jedoch eine Mindestauflösung von 360px Bildschirmbreite vorausgesetzt.
1.3 Kundenwebsites, erstellt mit dem Website-Baukasten „clixs“
Die clixs D&P OG bietet ihren Kunden mit dem Website-Baukasten „clixs“ die Möglichkeit, Websites selbst zu erstellen und zu pflegen. Dabei hat die clixs D&P OG keinerlei Kenntnis, ob der jeweilige Kunde gemäß WCAG 2.1 verpflichtet ist, eine barrierefreie Website zu erstellen.
Der Website-Baukasten „clixs“ bietet Kunden jedoch die Möglichkeit, unverbindliche Hinweise zur Barrierefreiheit anzuzeigen. Dabei werden Farbkontrastwerte, Schriftgrößen, Schriftart und das Vorhandensein einer Barrierefreiheitserklärung kontrolliert. Darüber hinaus werden alle hochgeladenen Bilder automatisch mit einem KI-generierten Alternativtext versehen. Wir empfehlen jedoch, automatisch generierte Alternativtexte stets zu überprüfen und gegebenenfalls manuell anzupassen.
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, Farbkontraste von Schriften über Bildern zu ermitteln. Es wird auch nicht überprüft, ob Texte in einfacher Sprache formuliert sind.
Für die barrierefreie Gestaltung der von Kund:innen der clixs D&P OG erstellten Websites ist ausschließlich der jeweilige Betreiber verantwortlich. Die clixs D&P OG stellt unterstützende Hinweise bereit, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit oder Korrektheit automatisch generierter Barrierefreiheitsprüfungen oder Alternativtexte.
2. Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 03.12.2025 erstellt und zuletzt am 03.12.2025 aktualisiert.
Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Zur Evaluierung der Barrierefreiheit verwendet die clixs D&P OG das Tool WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool), welches nicht nur die Struktur und Konformität einer Seite überprüft, sondern auch Farbkontraste. Darüber hinaus werden manuelle Tests durchgeführt.
3. Feedback
Die clixs D&P OG ist bemüht, alle Inhalte und Services barrierefrei zugänglich zu machen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Informationen fehlen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@clixs.com. Wir melden uns innerhalb von 14 Tagen.
4. Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
